Die Bundesregierung hat am 2. September beschlossen, die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 31. Dezember 2020 in beschränktem Umfang zu verlängern.
Laut einem Bericht des Magazins „Business Insider“ soll der geltende Lockdown im Rahmen der Bund-Länder-Beratungen am 19. Januar erneut verlängert werden.
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