Hamburg
Große Geschäfte bleiben vorerst geschlossen

Der Beschwerde des Hamburger Senats über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, eine Begrenzung der Ladenfläche auf 800 qm sei unzulässig, wurde durch das Oberverwaltungsgericht stattgegeben.
Mit der Zwischenverfügung des Gerichts dürfen in Hamburg weiterhin nur Geschäfte bis 800 qm öffnen, solche mit einer größeren Verkaufsfläche müssen diese begrenzen. Eine endgültige Entscheidung wird laut Bürgermeister Peter Tschentscher am 30. April erfolgen.