Entlastung für überschuldete Unternehmen
Insolvenzantragspflicht auch im Januar ausgesetzt
Mit dieser Entscheidung soll verhindert werden, dass Firmen Insolvenz beantragen müssen, weil etwa staatliche November- und Dezemberhilfen noch nicht ausgezahlt worden seien. Die Auszahlung verzögert sich aktuell wegen technischer Probleme. Die Sonderregelung zum Insolvenzantrag hätte nach bisherigem Plan zum 31. Dezember auslaufen sollen. Experten äußern die Vermutung, dass die Lockerungen beim Insolvenzrecht auch noch über den Januar hinaus verlängert werden könnten.
Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht gilt für überschuldete Unternehmen, die aber noch zahlungsfähig sind. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit muss bereits seit Ende Oktober wieder Insolvenz beantragt werden.
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