Schuhindustrie
Kambodscha verliert zollfreien Zugang zum EU-Markt
Der Beschluss der EU, Kambodschas zoll- und kontingentfreien Zugang zum EU-Markt teilweise zurückzunehmen, ist damit nun wirksam. Die Präferenzbehandlung, die Kambodscha im Rahmen der Regelung „Alles außer Waffen“ (Everything But Arms, EBA) – der Handelsregelung der EU für die am wenigsten entwickelten Länder – genießt, wird nun aufgrund schwerwiegender und systematischer Menschenrechtsverletzungen in dem Land vorübergehend aufgehoben, teilt die EU-Kommission mit. Die EU setze diese Maßnahme durch, bleibe jedoch gleichzeitig offen für Gespräche mit Kambodscha über die notwendigen Reformen.
EU-Handelskommissar Phil Hogan erklärte hierzu: „Wir haben Kambodscha Handelsmöglichkeiten geboten, mit denen das Land eine exportorientierte Industrie aufbauen und Tausende von Arbeitsplätzen schaffen konnte. Wir stehen an der Seite Kambodschas, auch in der schwierigen Lage, die durch die Pandemie verursacht wurde. Dennoch ändert unsere anhaltende Unterstützung nichts daran, dass Kambodscha dringend für die Achtung der Menschenrechte und Arbeitnehmerrechte sorgen muss. Wir werden weiterhin bereitwillig zusammenarbeiten und den uneingeschränkten freien Zugang zum EU-Markt für Waren aus Kambodscha wiederherstellen, sofern sich in diesem Bereich erhebliche Verbesserungen einstellen.“
Die Rücknahme des präferenziellen Zugangs zum EU-Markt betrifft rund 20% der kambodschanischen Ausfuhren in die EU. Kambodscha darf diese Waren zwar weiterhin in die EU ausführen, allerdings unterliegen sie dann den allgemeinen Zollsätzen, die für alle anderen Mitglieder der Welthandelsorganisation gelten. Die restlichen 80% der kambodschanischen Ausfuhren erhalten weiterhin einen präferenziellen (zoll- und kontingentfreien) Zugang zum EU-Markt.
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