In den kommenden Monaten werden sich weitere Instanzen mit der Frage der Mietminderungen nach dem Lockdown befassen. Bis dahin gilt: warten – und das Gespräch suchen.
Nachdem Ministerpräsident Kretschmann zuletzt eine Öffnung des Einzelhandels gegebenenfalls noch vor dem 7. März in Aussicht gestellt hatte, äußerte er sich am 23. Februar deutlich zurückhaltender.
Der Einzelhandel in Rheinland-Pfalz kann ab dem 1. März unter strengen Auflagen wieder stationär verkaufen. Voraussetzungen sind die vorherige Terminvergabe, eine Personenobergrenze und Lüftungspausen.