Mietminderung wegen Lockdown – was rät eine Rechtsexpertin?
Sibylle Schumacher, Rechtsanwältin von Pinsent Masons (Foto: Pinsent Masons)
Ein Urteil des Landgerichts München I sorgt für Aufsehen. Demnach darf ein Händler die Miete aufgrund der behördlich angeordneten Schließung um bis zu 80% mindern. schuhkurier sprach mit Sibylle Schumacher von Pinsent Masons in München über den Fall.
Wie ist bei einer behördlich verordneten Schließung von Geschäften mit der Miete umzugehen? In einem Gastbeitrag gibt Mietrechtsexpertin Sibylle Schumacher Tipps.
In den kommenden Monaten werden sich weitere Instanzen mit der Frage der Mietminderungen nach dem Lockdown befassen. Bis dahin gilt: warten – und das Gespräch suchen.
In einem aktuellen Urteil hat das Landgericht München entschieden, dass ein Einzelhändler aufgrund der behördlich angeordneten Covid-19-Maßnahmen die Miete um bis zu 80% mindern darf.
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