Corona-Pandemie
Service: Wo gibt es finanzielle Hilfe?

Die Wirtschaft rutscht immer stärker in die Krise. Bund und Länder wollen mit verschiedenen Maßnahmen die Unternehmen unterstützen. Die Regierung plant eine Neuverschuldung von rund 150 Milliarden Euro sowie ein Rettungsschirm von bis zu 600 Milliarden. Das Kabinett soll am Montag, den 23. März, den Nachtragshaushalt beschließen, der für Solo-Selbstständige, Kleingewerbe und Miniunternehmen bis zu 50 Milliarden Euro an Hilfen vorsieht.
schuhkurier hat eine erste Übersicht über Möglichkeiten zur Steuerstundung und konkrete Hilfsprogramme zusammengestellt.
Die Liste erhebt keinen Anspruch aus Vollständigkeit. Die Redaktion freut sich daher über jeden Hinweis zur Ergänzung. Einfach eine Mail an sk.redaktion(at)sternefeld.de schicken. Vielen Dank!
Grundsätzliche Informationen rund um Fragen zur Corona-Krise liefert der Handelsverband Deutschland
https://einzelhandel.de/coronavirus
Die Plattform Wir-bleiben-liqui.de will ganz aktuell „Licht ins Dunkel“ der Fördermittel bringen und bei der Suche nach dem passenden Förderprogramm unterstützen.
Steuererleichterungen
Schuh- und Lederwarenhändler können bis 31. Dezember 2020 um Steuerstundungen bitten. Beim jeweils zuständigen Finanzamt kann auch beantragt werden, die Vorauszahlung des Steuermessbetrags für Gewerbesteuervorauszahlungen herabzusetzen.
Die Finanzämter in Bayern oder in Nordrhein-Westfalen haben eine neutrale Vorlage dazu ins Internet gestellt.
Kredite
KfW Bank
Die KfW wird die bestehenden Kredite für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen verbessern. Dabei handelt es sich aber nicht um Zuschüsse.
Die KfW bietet verschiedene Produkte an: Sonderprogramme, junge Unternehmen (weniger als fünf Jahre am Markt) und Unternehmen, die länger aktiv sind.
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Die Anträge werden über die Hausbank gestellt.
Bürgschaftsbanken
Der Verband deutscher Bürgschaftsbanken informiert in einer Übersicht über aktuelle Sonder-Programme.
Der Bundesfinanzminister plant aktuell einen Notfallfonds für kleine und mittelständische Firmen.
Neben dem Bund unterstützen aber auch die Länder von der Krise betroffene Betriebe finanziell.
Mögliche Ansprechpartner in den einzelnen Ländern sind:
Baden-Württemberg
Baden-Württemberg plant milliardenschwere Unterstützungsmaßnahmen. Erste Infos finden betroffene Schuh- und Lederwarenhändler auf den Seiten des Landes Baden-Württemberg.
Die Landeskreditbank bietet ein Faktenblatt für Unternehmen, die durch Corona in Schwierigkeiten geraten sind.
Bayern
Die Bayerische Staatsregierung hat bereits ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind. Bei bis zu zehn Erwerbstätigen zum Beispiel beträgt die Soforthilfe 7.500 Euro.
https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
Berlin
Ansprechpartner für Liquiditätshilfen in Berlin ist die Investitionsbank Berlin. Die Programme finden Sie hier.
Brandenburg
Ansprechpartner für Liquiditätshilfen in Brandenburg ist die Wirtschaftsförderung Brandenburg.
Händler, die Unterstützung brauchen, können auch direkt online einen Fragebogen ausfüllen.
Bremen
Die Bremer Aufbaubank hat eine Task-Force zur Corona-Krise eingerichtet.
Hamburg
Die Stadt Hamburg will über die Hamburgische Investitions- und Förderbank ein breites Spektrum an Instrumenten zur Unterstützung und Entlastung der Hamburger Unternehmen bieten.
Hessen
Hessische Fachhändler wenden sich am besten an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Die Bank hat eine Sonderseite zu Corona zusammengestellt.
Mecklenburg-Vorpommern
Das Land Mecklenburg-Vorpommern will ein 100 Mio. Euro schweres Hilfsprogramm auflegen. Einzelheiten über die Vergabe sind noch nicht bekannt.
Niedersachsen
Schuh- und Lederwarenhändler in Niedersachsen können sich an die Niedersächsische Bürgschaftsbank wenden. Einzelheiten sind zum aktuellen Stand (20. März) dort leider noch nicht zu finden.
Nordrhein-Westfalen
Das Land Nordrhein-Westfalen hat auf seiner Seite die telefonischen Ansprechpartner für Sofort- und Liquiditätshilfen veröffentlicht.
Die Bürgschaftsbank NRW gibt Handlungsempfehlungen für betroffene Unternehmen. Alternativ kann auch direkt über die deutschen Bürgschaftsbanken eine Anfrage gestellt werden.
Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz hat eine Stabstelle Unternehmenshilfe Corona eingerichtet
Tel: 06131/16-5110
E-Mail: unternehmenshilfe-corona(at)mwvlw.rlp.de.
Händler können sich auch direkt an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) wenden.
Saarland
Die saarländische Landesregierung plant ein Soforthilfepaket, bis es gegebenenfalls ein entsprechendes Bundesprogramm gibt. Die Hilfen sollen zwischen 3.000 und 10.000 Euro liegen. Sie können nach dem offiziellen Beschluss der Landesregierung am Dienstag, den 24. März, beantragt werden. Mehr zum Thema.
Sachsen
Ansprechpartner für Liquiditätshilfen in Sachsen ist die Bürgschaftsbank Sachsen
Der Freistaat Sachsen erarbeitet aktuell außerdem ein Sonderprogramm für kleine Unternehmen bis zu fünf Mitarbeiter. Die Abwicklung soll über die Sächsische Aufbaubank erfolgen.
Sachsen-Anhalt
Zu den Fördermitteln bei Liquiditätsengpässen in Sachsen-Anhalt aufgrund der Corona-Situation gehören diese Programme:
Sachsen-Anhalt MUT - IB-Mittelstandsdarlehen
https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/investieren-finanzieren/ib-mittelstandsdarlehen
Sachsen-Anhalt IMPULS - IB-Gründungsdarlehen
https://www.ib-sachsen-anhalt.de/gruender/neue-existenz-gruenden/ib-gruendungsdarlehen
Schleswig-Holstein
Das Land Schlewsig-Holstein hat hilfreiche Informationen zusammengestellt.
Thüringen
Ansprechpartner in Thüringen ist die Thüringer Aufbaubank.
Die Wirtschaft rutscht immer stärker in die Krise. Bund und Länder wollen mit verschiedenen Maßnahmen die Unternehmen unterstützen. Die Regierung plant eine Neuverschuldung von rund 150 Milliarden Euro sowie ein Rettungsschirm von bis zu 600 Milliarden. Das Kabinett soll am Montag, den 23. März, den Nachtragshaushalt beschließen, der für Solo-Selbstständige, Kleingewerbe und Miniunternehmen bis zu 50 Milliarden Euro an Hilfen vorsieht.
schuhkurier hat eine erste Übersicht über Möglichkeiten zur Steuerstundung und konkrete Hilfsprogramme zusammengestellt.
Die Liste erhebt keinen Anspruch aus Vollständigkeit. Die Redaktion freut sich daher über jeden Hinweis zur Ergänzung. Einfach eine Mail an sk.redaktion(at)sternefeld.de schicken. Vielen Dank!
Grundsätzliche Informationen rund um Fragen zur Corona-Krise liefert der Handelsverband Deutschland
https://einzelhandel.de/coronavirus
Die Plattform Wir-bleiben-liqui.de will ganz aktuell „Licht ins Dunkel“ der Fördermittel bringen und bei der Suche nach dem passenden Förderprogramm unterstützen.
Steuererleichterungen
Schuh- und Lederwarenhändler können bis 31. Dezember 2020 um Steuerstundungen bitten. Beim jeweils zuständigen Finanzamt kann auch beantragt werden, die Vorauszahlung des Steuermessbetrags für Gewerbesteuervorauszahlungen herabzusetzen.
Die Finanzämter in Bayern oder in Nordrhein-Westfalen haben eine neutrale Vorlage dazu ins Internet gestellt.
Kredite
KfW Bank
Die KfW wird die bestehenden Kredite für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen verbessern. Dabei handelt es sich aber nicht um Zuschüsse.
Die KfW bietet verschiedene Produkte an: Sonderprogramme, junge Unternehmen (weniger als fünf Jahre am Markt) und Unternehmen, die länger aktiv sind.
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
Die Anträge werden über die Hausbank gestellt.
Bürgschaftsbanken
Der Verband deutscher Bürgschaftsbanken informiert in einer Übersicht über aktuelle Sonder-Programme.
Der Bundesfinanzminister plant aktuell einen Notfallfonds für kleine und mittelständische Firmen.
Neben dem Bund unterstützen aber auch die Länder von der Krise betroffene Betriebe finanziell.
Mögliche Ansprechpartner in den einzelnen Ländern sind:
Baden-Württemberg
Baden-Württemberg plant milliardenschwere Unterstützungsmaßnahmen. Erste Infos finden betroffene Schuh- und Lederwarenhändler auf den Seiten des Landes Baden-Württemberg.
Die Landeskreditbank bietet ein Faktenblatt für Unternehmen, die durch Corona in Schwierigkeiten geraten sind.
Bayern
Die Bayerische Staatsregierung hat bereits ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind. Bei bis zu zehn Erwerbstätigen zum Beispiel beträgt die Soforthilfe 7.500 Euro.
https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
Berlin
Ansprechpartner für Liquiditätshilfen in Berlin ist die Investitionsbank Berlin. Die Programme finden Sie hier.
Brandenburg
Ansprechpartner für Liquiditätshilfen in Brandenburg ist die Wirtschaftsförderung Brandenburg.
Händler, die Unterstützung brauchen, können auch direkt online einen Fragebogen ausfüllen.
Bremen
Die Bremer Aufbaubank hat eine Task-Force zur Corona-Krise eingerichtet.
Hamburg
Die Stadt Hamburg will über die Hamburgische Investitions- und Förderbank ein breites Spektrum an Instrumenten zur Unterstützung und Entlastung der Hamburger Unternehmen bieten.
Hessen
Hessische Fachhändler wenden sich am besten an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Die Bank hat eine Sonderseite zu Corona zusammengestellt.
Mecklenburg-Vorpommern
Das Land Mecklenburg-Vorpommern will ein 100 Mio. Euro schweres Hilfsprogramm auflegen. Einzelheiten über die Vergabe sind noch nicht bekannt.
Niedersachsen
Schuh- und Lederwarenhändler in Niedersachsen können sich an die Niedersächsische Bürgschaftsbank wenden. Einzelheiten sind zum aktuellen Stand (20. März) dort leider noch nicht zu finden.
Nordrhein-Westfalen
Das Land Nordrhein-Westfalen hat auf seiner Seite die telefonischen Ansprechpartner für Sofort- und Liquiditätshilfen veröffentlicht.
Die Bürgschaftsbank NRW gibt Handlungsempfehlungen für betroffene Unternehmen. Alternativ kann auch direkt über die deutschen Bürgschaftsbanken eine Anfrage gestellt werden.
Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz hat eine Stabstelle Unternehmenshilfe Corona eingerichtet
Tel: 06131/16-5110
E-Mail: unternehmenshilfe-corona(at)mwvlw.rlp.de.
Händler können sich auch direkt an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) wenden.
Saarland
Die saarländische Landesregierung plant ein Soforthilfepaket, bis es gegebenenfalls ein entsprechendes Bundesprogramm gibt. Die Hilfen sollen zwischen 3.000 und 10.000 Euro liegen. Sie können nach dem offiziellen Beschluss der Landesregierung am Dienstag, den 24. März, beantragt werden. Mehr zum Thema.
Sachsen
Ansprechpartner für Liquiditätshilfen in Sachsen ist die Bürgschaftsbank Sachsen
Der Freistaat Sachsen erarbeitet aktuell außerdem ein Sonderprogramm für kleine Unternehmen bis zu fünf Mitarbeiter. Die Abwicklung soll über die Sächsische Aufbaubank erfolgen.
Sachsen-Anhalt
Zu den Fördermitteln bei Liquiditätsengpässen in Sachsen-Anhalt aufgrund der Corona-Situation gehören diese Programme:
Sachsen-Anhalt MUT - IB-Mittelstandsdarlehen
https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/investieren-finanzieren/ib-mittelstandsdarlehen
Sachsen-Anhalt IMPULS - IB-Gründungsdarlehen
https://www.ib-sachsen-anhalt.de/gruender/neue-existenz-gruenden/ib-gruendungsdarlehen
Schleswig-Holstein
Das Land Schlewsig-Holstein hat hilfreiche Informationen zusammengestellt.
Thüringen
Ansprechpartner in Thüringen ist die Thüringer Aufbaubank.