Dämpfer für den Handel. Wie das Landgericht Frankfurt bereits im Oktober urteilte, ist die coronabedingte Schließung eines Geschäfts kein ausreichender Grund für eine Mietminderung.
Anfang März dürfen in Rheinland-Pfalz auch Schuh- und Modegeschäfte wieder öffnen - mit Terminvergabe und strengen Hygienemaßnahmen. Wie bereiten sich Händler darauf vor? schuhkurier fragte nach.
Newsletter
Sichere dir deinen Wissenvorsprung!
Mit dem kostenlosen Newsletter von schuhkurier stets auf dem Laufenden bleiben - aktuell und bequem!