Statistisches Bundesamt
Anzahl der Insolvenzen sinkt weiter
Im Mai 2021 haben die deutschen Amtsgerichte 1.116 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 25,8 % weniger als im Mai 2020.
Bis Ende 2020 war die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen ausgesetzt. Weiterhin ausgesetzt war die Insolvenzantragspflicht bis Ende April 2021 für Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch ausstand. Für diese Unternehmen wurde die Pflicht zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens erst zum 1. Mai 2021 wieder vollumfänglich eingesetzt. In den Zahlen für Mai ist, unter anderem aufgrund der Bearbeitungszeit bei den Gerichten, noch keine Zunahme der Insolvenzen erkennbar. Dies wird sich laut Destatis voraussichtlich erst in späteren Berichtsmonaten zeigen.
Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im Mai 2021 im Baugewerbe mit 180 Fällen (Mai 2020: 235, -23,4 %). Im Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) waren es 168 Verfahren (Mai 2020: 247, -32,0 %). Im Bereich der sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen wurden 133 Insolvenzen gemeldet (Mai 2020: 137, -2,9 %).
Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmens-insolvenzen bezifferten die Amtsgerichte für Mai 2021 auf rund 7,0 Mrd. Euro. Im Mai 2020 hatten sie bei knapp 3,1 Mrd. Euro gelegen. Dieser Anstieg der Forderungen bei gleichzeitigem Rückgang der Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass im Mai 2021 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hatten als im Mai 2020.
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