„Die Lage ist dramatisch“
Baden-Württemberg: In diesem Landkreis gilt 2G im Handel
Die Lage im Landkreis Biberach spitzt sich weiter zu. Zum 22. November 2021 traten im Kreis verschärfte Regelungen in Kraft, welche über die Maßnahmen der Alarmstufe hinausgehen. Dazu hat das Sozialministerium in Stuttgart dem Gesundheitsamt eine entsprechende Weisung erteilt. Es gilt in zusätzlichen Bereichen die 2G-Regel und für nicht-immunisierte Personen eine nächtliche Ausgangsbeschränkung, die mit einer Allgemeinverfügung angeordnet werden müssen. Die Allgemeinverfügung ist zunächst bis auf 15. Dezember beschränkt. Demnach dürfen nur geimpfte und genesene Menschen Zutritt in die Geschäfte des Einzelhandels erhalten. Ausgenommen sind Läden und Märkte, die der Grundversorgung dienen.
Das Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg reagiert damit auf den weiterhin mit am höchsten liegenden Inzidenzwert des Landkreises in Baden-Württemberg. Landrat Dr. Heiko Schmid betont: „Dieser weitere drastische Schritt des Sozialministeriums wurde bereits letzte Woche angedeutet, kam jetzt aber für uns doch überraschend. Gleichwohl macht er deutlich, in welcher dramatischen Lage wir uns im Landkreis befinden. Nehmen Sie das bitte sehr ernst, befolgen Sie die Regelungen und achten Sie auf sich und andere.“ Die Sieben-Tages-Inzidenz lag am 19. November bei 678,4. In Baden-Württemberg waren es am 22. November landesweit 454,2.
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