Klagen erfolgreich
Berlin: Verwaltungsgericht kippt Kundenbegrenzung
Das Berliner Verwaltungsgericht hat mehreren Eilanträgen von Einzelhändlern stattgegeben, die sich gegen die Begrenzung der Kundenanzahl in Geschäften auf eine Person pro 40 qm Verkaufsfläche richteten. Die verkaufsflächenbezogene Kundenbegrenzung erweise sich als unangemessen und damit als unverhältnismäßig im engeren Sinne, urteilte die 14. Kammer des Gerichts. Da in Geschäften FFP2-Masken getragen werden müssten, ein Geschäft des nichtprivilegierten Einzelhandels nur mit tagesaktuellem negativem Antigentest betreten werden dürfe und eine elektronische Kontaktnachverfolgung sichergestellt sein müsse, bringe der Richtwert kein signifikantes Mehr an Infektionsschutz, das noch in einem angemessenen Verhältnis zu den dadurch erwartbar verursachten weiteren Umsatzeinbußen stehe.
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