Corona-Krise
C&A muss Miete nachzahlen
C&A muss nach dem Gerichtsurteil für eine Filiale in der Innenstadt von München die einbehaltene Miete für April 2020 plus Zinsen nachzahlen. Das Unternehmen hatte die Aussetzung der Mietzahlung mit den behördlich angeordneten Ladenschließungen begründet. Dies habe einen Mangel der Mietsache dargestellt. Dagegen hatte der Vermieter argumentiert, es gebe keinen Sachmangel. Das Gericht gab dem Vermieter recht. Das Verwendungsrisiko könne nicht auf den Vermieter abgewälzt werden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zudem betonte das Gericht, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handle.
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