Beschlussvorlage für Schaltkonferenz
Corona-Gipfel: Lockdown bis 14. März?

Die Infektionszahlen sind rückläufig; die Sorge vor Virus-Mutationen steigt. Vor diesem Hintergrund sollen laut Beschlussvorlage vom 9. Februar die bestehenden Kontaktbeschränkungen „in den nächsten Wochen grundsätzlich beibehalten werden“. Auch in Gebieten mit kontinuierlich sinkendem Infektionsgeschehen sei es erforderlich, Kontakte weiter zu beschränken. Öffnungsschritte sollen angesichts der Virus-Mutationen „vorsichtig und schrittweise“ erfolgen und sich „vorrangig am landesweiten und regionalen Infektionsgeschehen orientieren“.
In einer ersten Version der Beschlussvorlage wurde für ein Ende des Lockdowns kein konkretes Datum genannt. Eine aktualisierte Fassung vom 10. Februar gibt allerdings den 14. März an.
Um den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen Planungsperspektiven zu geben, sollen Bund und Länder weiter an der Fortschreibung einer sicheren und gerechten Öffnungsstrategie arbeiten, „damit unser Leben wieder mehr Normalität gewinnt.“ Die Öffnungsstrategie soll von der Arbeitsgruppe auf Ebene des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien vorbereitet werden. Dabei sollen Öffnungen im Betreuungs- und Bildungsbereich Priorität haben.
Ob und wann der nächste Öffnungsschritt erfolgen kann, dazu gibt es in der Beschlussvorlage zwei Varianten: So soll entweder im Rahmen einer nächsten gemeinsamen Besprechung am 10. März „im Lichte der Entwicklung der Infektionszahlen“ entschieden werden oder bei einer stabilen deutschlandweiten 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Der nächste Öffnungsschritt soll die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einem Kunde pro 20 qm umfassen, die Öffnung von Museen und Galerien sowie die Öffnung von noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetrieben.
Bund und Länder seien „weiterhin optimistisch, dass allen Bürgerinnen und Bürgern spätestens bis zum Ende des Sommers ein Impfangebot gemacht werden könne. Dies sei nach Stand der aktuell von den Herstellern zugesagten Zulassungsdaten und Liefervolumen erreichbar. Vor dem Herbst soll so ein ausreichendes Schutzniveau sichergestellt sein.
Noch in diesem Monat soll laut Beschlussvorlage die Auszahlung der Überbrückungshilfe III mit „großzügigen Abschlagszahlungen (bis 100.000 Euro je Monat)“ beginnen. Für Kulturschaffende soll das Rettungs- und Zukunfts-Programm „Neustart Kultur“ mit einer weiteren Milliarde Euro ausgestattet werden, das zügig zur Auszahlung kommen soll.
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