„Berücksichtigung des Einzelhandels mit verderblicher Ware“
Corona-Hilfen: Das steht in den neuen Beschlüssen
Saisonware soll bei den Überbrückungshilfen III berücksichtigt werden. Damit soll auch dem Schuhhandel geholfen werden. (Foto: Zumnorde)
Die Überbrückungshilfen III sollen nach dem Willen der Bundesregierung „deutlich einfacher“ und die Förderung „großzügiger“ sein. Allerdings wurden auch Hürden eingebaut. Speziell zu einem Passus regt sich Widerstand.
Das Bundesland hat die Coronaschutzverordnung zunächst bis zum 28. März 2021 verlängert. Öffnungsschritte sollen sich an der landesweiten Inzidenz orientieren. Damit ist Click & Meet ab dem 8. März möglich.
Konsumentinnen und Konsumenten greifen in der Krise auf bewährte Anbieter zurück – online wie offline. Das hat das IFH Köln in seinem aktuellen Corona Consumer Check festgestellt.
Die Bund-Länder-Runde hat eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 28. März beschlossen. Die erhofften kurzfristigen Lockerungen für den Handel bleiben weitgehend aus. Aber: Der 35er-Inzidenzwert wurde gekippt.
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