„Beschränkungen müssen verhältnismäßig sein“
Hamburg startet mit 2G

Anbieter wie Restaurants oder Theater sind dann nicht mehr an Abstandsvorgaben, die Testpflicht oder das Tanzverbot gebunden. Auch die Beschränkung von Sitzplätzen entfällt. Hamburgs Erster Bürgermeister sagte dazu auf der Landespressekonferenz am Dienstag: „Beschränkungen müssen verhältnismäßig sein und dürfen nur so lange erfolgen, wie sie zur Pandemiebekämpfung nötig sind.“
Ausgenommen sind vorerst Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, jedoch nur für sechs Wochen. Danach gelte die Ausnahme nur noch für Kinder bis 12 Jahren. Keine Ausnahmen hingegen gelten für Menschen, die sich wegen einer Vorerkrankung oder Schwangerschaft nicht impfen lassen können.
Wer das 2G-Modell in seinem Unternehmen einführen möchte, muss sich verbindlich online registrieren. Zudem stehen die Betreiber in der Pflicht Impf- oder Genesenennachweise zu kontrollieren.
Auch für den Hamburger Einzelhandel bietet das 2G-Modell Vorteile: Die Pflicht zur Kontaktnachverfolgung per Luca-App oder Namenszettel entfällt.
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