Betreuung für Grundschulkinder
HDE begrüßt Anspruch auf Ganztagsbetreuung
Mit einem neuen Gesetz, welches vom Bundestag und am 10. September auch vom Bundesrat verabschiedet wurde, sollen in acht Jahren alle Grundschulkinder einen Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung von mindestens acht Stunden erhalten. Mit dem Gesetz werden zunächst Kinder, die zum Schuljahr 2026/2027 eingeschult werden, einen Rechtanspruch auf Betreuung erhalten. Der Anspruch soll jährlich auf die höhere Jahrgangsstufe ausgeweitet werden, sodass dieser ab dem Schuljahr 2029/2030 für alle Grundschulkinder gilt. Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßt das neue Gesetz, da es eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermögliche und vor allem Frauen nun mehr Möglichkeiten hätten, zu arbeiten. Davon würde auch die Einzelhandelsbranche profitieren. Man habe sich jedoch eine schnellere Umsetzung des Gesetzes erhofft, wie HDE-Geschäftsführer für Arbeit und Soziales, Steven Haarke, erklärt: „Das ist zu wenig ambitioniert. Im Kampf gegen den Fachkräftemangel hätten wir uns hier ein entschlosseneres Vorgehen der Politik gewünscht.“
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