Bund-Länder-Runde abgesagt
Kommt Notbremse per Gesetz?
Die Bundesregierung will die Notbremse gesetzlich festschreiben. Laut Medienberichten haben sich Bund und Länder dazu auf eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes geeinigt. Laut einer Regierungssprecherin soll so einheitlich geregelt werden, welche Beschränkungen zu ergreifen sind, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz in einem Landkreis über 100 liegt. Bislang werden regional sehr unterschiedliche Maßnahmen ergriffen. Laut Informationen der Zeitung Welt ist unter anderem vorgesehen, dass ab einer Inzidenz von 100 nächtliche Ausgangsbeschränkungen für das gesamte Bundesland vorgeschrieben sind.
Unterhalb einer Inzidenz von 100 sollen weiterhin die Länder für die Durchsetzung ihrer jeweiligen Beschlüsse zuständig bleiben. Am 13. April soll das Gesetz im Rahmen einer Kabinettssitzung verabschiedet werden, die für den 12. April geplanten Beratungen zwischen Bund und Ländern finden dagegen nicht statt.
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