„Messebesuch wirtschaftlich notwendig“
Messen: Reiseerleichterungen für Fachbesucher

Wie der Verband der Deutschen Messewirtschaft (AUMA) mitteilt, unterliegen Aussteller und Besucher beim Besuch von Fachmessen besonderen gesetzlichen Regelungen. Die Teilnahme an Messen sei wirtschaftlich notwendig und könne nicht aufgeschoben werden, argumentiert demnach der Gesetzgeber. Das gilt auch für Reisende aus Hochrisikogebieten. Dabei müssen Messeteilnehmer nach der Einreise nach Deutschland nicht in Quarantäne. Das gilt auch für ungeimpfte Messeteilnehmer aus Hochrisikogebieten. Voraussetzung ist, dass sie für höchstens fünf Tage in Deutschland bleiben. Um in den Genuss der Sonderregelung zu kommen, muss beim Beantragen des Visums und der Einreise nach Deutschland die Teilnahme an der Messe nachgewiesen werden. Die Regelung umfasst Besucher und Besucherinnen, aber auch Mitarbeitende der ausstellenden Unternehmen.
Für geimpfte oder genesene Messeteilnehmer gelten keinerlei coronabedingten Einreisebeschränkungen und Quarantänepflichten. Dabei gilt jedoch, dass Einreisende nur dann als geimpft gelten, wenn sie mit einem der vier in Deutschland anerkannten Impfstoffe vollständig geimpft sind: Eine Impfung mit Sputnik, Sinovac oder Sinopharm ist nicht ausreichend.
In den nächsten sechs Monaten sind laut AUMA in Deutschland über 80 internationale Messen geplant. Weitere Informationen zu den Einreiseregeln für Fachbesucher finden Sie hier.
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