„Kein wesentlicher Baustein in der Strategie der Pandemiebekämpfung“
Niedersachsen: Gericht kippt 2G im Einzelhandel

Anlässlich des Antrages eines niedersächsischen Einzelhändlers überprüfte das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die Rechtmäßigkeit der 2G-Kontrollen im Einzelhandel. Das Gericht kam am 16. Dezember zu dem Ergebnis, dass die Infektionsschutzmaßnahme nicht notwendig und nicht mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar sei. Aufgrund der bereits bestehenden Ausnahmen könne die Regel den Zweck nicht erfüllen, so würden die meisten Kundenkontakte im Lebensmitteleinzelhandel stattfinden, in welchem keine Beschränkung gilt. Eine 2G-Regel habe im Vergleich zu einer Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken einen verschwindend geringen Nutzen für die Senkung der Infektionszahlen und sei darum nicht verhältnismäßig. Die 2G-Regel ist laut Mitteilung des Gerichts „kein wesentlicher Baustein in der Strategie der Pandemiebekämpfung des Landes Niedersachsen.“ Das Gericht verweist auch darauf, dass das Robert-Koch-Institut in seiner „Control-Covid-Strategie“ auch in der höchsten Warnstufe keine 2G-Bestimmung für den Einzelhandel vorsieht. Der Beschluss ist unanfechtbar.
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