Neue Corona-Schutzverordnung
NRW: Shopping ohne Testpflicht möglich

Die ab Freitag, den 28.5.2021 in Kraft tretende neue Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfahlen beinhaltet für den Einzelhandel die Öffnung ohne Test und Click & Meet, sofern die Inzidenz unter 100 liegt und die vorgeschriebene Personenbegrenzung von einer Person pro 20 qm eingehalten wird. Innerhalb von Einkaufszentren, Einkaufspassagen und ähnlichen Einrichtungen ist für jede räumlich abgetrennte Verkaufsstelle die entsprechende Höchstkundenzahl maßgeblich. Das verkündete der NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann am Mittwoch in Düsseldorf.
Auch bei den Kontaktbeschränkungen lockert NRW die Regeln. Zukünftig dürfen sich bei einer Inzidenz unter 35 eine unbegrenzte Personenanzahl aus bis zu fünf Haushalten treffen.
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