Läden dürfen öffnen
Saarland: Landesregierung akzeptiert OVG-Urteil
Das Gericht hatte am 10. März entschieden, dass Teile der aktuell geltenden Corona-Verordnung außer Kraft gesetzt werden müssen. Konkret ging es um die Verpflichtung, vor dem Besuch in einem Geschäft einen Termin auszumachen. Ebenfalls gekippt wurde durch das OVG die Beschränkung von einem Kunden pro 40 qm Verkaufsfläche. Durch die jüngste Entscheidung der saarländischen Landesregierung können nun alle Geschäfte in dem Bundesland öffnen, solange pro Kunde 15 qm zur Verfügung stehen. Bereits kurz nach dem Urteil am 10. März hatten zahlreiche Händler im Saarland ihre Läden wieder für den Publikumsverkehr geöffnet.
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