Corona-Krise
Überbrückungshilfe III jetzt doch auch für große Unternehmen
Diese Regelung gilt nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums für Unternehmen des Einzelhandels, der Veranstaltungs- und Kulturbranche, der Hotellerie, der Gastronomie und der Pyrotechnikbranche, die von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses betroffen sind sowie für Unternehmen des Großhandels und der Reisebranche. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Der Wegfall der 750 Mio. Euro Umsatzgrenze ist eine wichtige und gute Nachricht für viele große Mittelständler. Gerade große mittelständische Betriebe im Handel, in der Gastronomie oder im Hotelbereich leiden stark unter der aktuellen Krise.“
Mit der Überbrückungshilfe III erhalten laut dem Ministerium Unternehmen, die von der Coronapandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis 1,5 Mio. Euro. Verbundene Unternehmen können sogar bis zu 3 Mio. Euro pro Monat bis zum Erreichen der beihilferechtlichen Obergrenze von maximal 12 Mio. Euro erhalten. Die Überbrückungshilfe muss nicht zurückgezahlt werden. Für Unternehmen, die unterhalb der 750 Mio. Umsatz-Grenze liegen, sind Antragstellungen seit dem 10. Februar 2021 möglich.
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