„Verantwortungsbewusst und in kontrollierten Schritten“
MPK plant schrittweise Öffnungen
Der von der Regierung berufene Expertenrats sieht derzeit eine neue Phase der Pandemie. Sie erfordere allerdings weiterhin ein hohes Maß an Aufmerksamkeit. Ein Zurückfahren staatlicher Infektionsschutzmaßnahmen erscheine sinnvoll, sobald ein stabiler Abfall der Hospitalisierung und Intensivneuaufnahmen und -belegung zu verzeichnen sei. Ein zu frühes Öffnen berge die Gefahr eines erneuten Anstieges der Krankheitslast und einer Überlastung des Gesundheitssystems. So heißt es in der Beschlussvorlage vor dem Treffen des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder. Vor diesem Hintergrund sollen so viele der derzeit geltenden Beschränkungen wie möglich „verantwortungsbewusst und in kontrollierten Schritten zurückgefahren werden“. Gleichzeitig sollen so viele flankierende Maßnahmen wie nötig aufrechterhalten werden, um das Erreichte nicht zu gefährden.
Sofern nicht bereits vorgesehen oder umgesetzt, entfällt im Einzelhandel die bisher häufig geltende Beschränkung des Zugangs. Der Zugang zum Einzelhandel soll bundesweit für alle Personen ohne Kontrollen möglich sein. Um dem immer noch hohen Infektionsrisiko in Innenräumen Rechnung zu tragen, müssen medizinische Masken getragen werden. Die Nutzung von FFP2-Masken wird empfohlen, soweit sie nicht durch Landesrecht vorgeschrieben ist.
In einem zweiten Schritt soll ab dem 4. März 2022 der Zugang zur Gastronomie für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test ermöglicht werden (3G-Regelung). Auch Übernachtungsangebote können von Geimpften, Genesenen und Personen mit tagesaktuellem Test wahrgenommen werden (3G-Regelung).
In einem dritten und letzten Schritt ab dem 20. März 2022 entfallen laut Beschlussvorlage alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen. Das umfasst auch die nach dem Infektionsschutzgesetz geltenden Homeoffice-Regelungen. Arbeitgeber können aber weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anbieten, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und diese im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liegt.
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