Neue Corona-Verordnung im Saarland
Saarland führt FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel ein
Nach dem das saarländische Oberverwaltungsgericht die 2G-Pflicht im Einzelhandel gekippt hatte, hat die Landesregierung eine neue Fassung der Corona-Verordnung bekanntgegeben. Sie tritt am 26. Januar in Kraft. Es gilt im Einzelhandel keine Zutrittsbeschränkung mehr. Jedoch müssen Kundinnen und Kunden ab 14 Jahren in Geschäften eine Maske des Standards FFP2, eines vergleichbaren oder eines höheren Standards tragen. Auch im öffentlichen Personennahverkehr gilt die FFP2-Maskenpflicht. In Reaktion auf die geänderte Einstufung von Johnson & Johnson-Geimpften als einfach geimpft, wird außerdem die 2G-Plus-Regel angepasst. Wer frisch geimpft oder genesen ist, wird nach einer Übergangsfrist für drei Monate mit geboosterten Personen gleichgestellt und erfüllt die 2G-Plus-Auflage. Auch zweifach Geimpfte werden nach einer überstandenen Corona-Erkrankung nach 28 Tagen für drei Monate mit dreifach Geimpften gleichgestellt.
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