EuGH entscheidet
WLAN-Störerhaftung: HDE erwartet Signal für Rechtssicherheit

Vorab hatte bereits ein Gutachter des EuGH entschieden, dass WLAN-Anbieter nicht zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn Nutzer illegal Dateien herunterladen. „Wenn sich die Richter dem Gutachter anschließen, wäre das ein gutes Signal für noch mehr Rechtssicherheit für alle stationären Händler, die ihren Kunden WLAN anbieten möchten“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. Bereits im Juli trat in Deutschland das zweite Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes in Kraft. Das Gesetz beseitigte die erheblichen rechtlichen Risiken, die vor allem die kleinen und mittelständischen Händler bisher oft davon abgehalten hatten, ihren Kunden WLAN anzubieten.
„WLAN ist im Handel die Grundlage für viele Innovationen, die derzeit entwickelt werden. Anwendungen wie Innen-Navigation, digitale Produktinformationen oder mobile Bezahlung basieren darauf, dass Kunden Zugang zum Internet haben“, so Tromp weiter. Aufgrund baulicher Gegebenheiten sei das oft nur per WLAN sicherzustellen. Der EuGH könne mit seinem Urteil das klare Zeichen an die Einzelhändler senden, dass der Digitalisierung keine rechtlichen Risiken mehr im Wege stehen. Tromp: „Der Einzelhandel braucht sichere Rahmenbedingungen für seine WLAN-Angebote, um das Potenzial der Digitalisierung voll ausnutzen zu können.“
Vorab hatte bereits ein Gutachter des EuGH entschieden, dass WLAN-Anbieter nicht zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn Nutzer illegal Dateien herunterladen. „Wenn sich die Richter dem Gutachter anschließen, wäre das ein gutes Signal für noch mehr Rechtssicherheit für alle stationären Händler, die ihren Kunden WLAN anbieten möchten“, so der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. Bereits im Juli trat in Deutschland das zweite Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes in Kraft. Das Gesetz beseitigte die erheblichen rechtlichen Risiken, die vor allem die kleinen und mittelständischen Händler bisher oft davon abgehalten hatten, ihren Kunden WLAN anzubieten.
„WLAN ist im Handel die Grundlage für viele Innovationen, die derzeit entwickelt werden. Anwendungen wie Innen-Navigation, digitale Produktinformationen oder mobile Bezahlung basieren darauf, dass Kunden Zugang zum Internet haben“, so Tromp weiter. Aufgrund baulicher Gegebenheiten sei das oft nur per WLAN sicherzustellen. Der EuGH könne mit seinem Urteil das klare Zeichen an die Einzelhändler senden, dass der Digitalisierung keine rechtlichen Risiken mehr im Wege stehen. Tromp: „Der Einzelhandel braucht sichere Rahmenbedingungen für seine WLAN-Angebote, um das Potenzial der Digitalisierung voll ausnutzen zu können.“