2018 sprach das Satiremagazin Der Postillon noch von einer Markenrechtsverletzung und einer Klage seitens Nike gegen die Afd. Der Grund, so Der Postillon, sei die Ähnlichkeit des Parteilogos mit dem „Swoosh“.
Nun wurde dieses Markensymbol genutzt, um über die Website des Sport- und Streetwear-Herstellers eigene Sneaker in den Parteifarben zu gestalten – inklusive rotem „Swoosh“ und einem AFD-Schriftzug unter dem Nike-Logo an der Rückseite. Anhänger der als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuften Partei verbreiteten diese Möglichkeit über die Sozialen Medien und erhielten dabei über eine Millionen Interaktionen.
Nun scheint der Hersteller gegen die Parteiwerbung vorgegangen zu sein: Bei der Eingabe des Parteikürzels als „Personal ID“ weist die „By You“-Website zur Gestaltung der eigenen Sneaker auf die Richtlinien der Personalisierungsoptionen hin. Dort heißt es, dass eine Personal ID abgelehnt werden kann, wenn diese nicht den Richtlinien entsprechen oder das Unternehmen „den Inhalt für unangemessen“ hält. Die Richtlinien beinhalten neben Markenrechten sowie weiteren Rechten an geistigem Eigentum auch „Schimpfwörter, unangemessenen Slang, Beleidigende oder diskriminierende Inhalte oder Inhalte, die zur Gewalt auffordern.“ Welchen Grund der Hersteller zur Unterbindung der Nutzung des Parteilogos heranzieht, ließ Nike bisher unbeantwortet.