Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Prozess zwischen der zur Wortmann-Gruppe gehörenden Shoe.com und Birkenstock eine Entscheidung verkündet. Am 9. Januar begannen die Verhandlungen über den urheberrechtlichen Schutz der Birkenstock-Modelle Arizona und Gizeh. Der Shoe.com wurde nun recht gegeben. Damit steht fest, dass das Urheberrecht nicht zum Schutz der Pantoletten angewandt werden kann. Wie auch schon das OLG Köln kam das BGH zum Schluss, dass die erforderliche künstlerische Leistung nicht zu erkennen sei. Ein Werk der angewandten Kunst erfordere eine Originalität, die nicht nur einen Trend oder eine perfekte handwerkliche Leistung erkennen lasse, sondern die Individualität des Schöpfers.
Jens Beining, geschäftsführender Gesellschafter und CEO der Wortmann Schuh-Holding KG, erklärt: „Mit dem heutigen Urteil gewinnt nicht nur die Wortmann-Gruppe, sondern die gesamte Schuh- und Modebranche. Urheberrechte bleiben bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers bestehen und stellen bei der Entwicklung neuer Modelle ein schwer kalkulierbares Risiko dar. Bei anderem Ausgang des Verfahrens wäre die Darlegungslast des Anspruchstellers in Bezug auf die erforderliche künstlerische Tätigkeit erheblich reduziert worden, was zu einer Angleichung von Designrecht und Urheberrecht mit nicht absehbaren Folgen für die Modeindustrie geführt hätte. Die Entscheidung des BGH stärkt die Branche und bestätigt einmal mehr, dass es sich lohnt, entschlossen für die eigene Position einzutreten.“