Der Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren (BTE) fordert erneut die Aufhebung der Landesverordnung zur Durchführung des Paragrafen 7 Absatz 2 des Ladenöffnungsgesetzes in Rheinland-Pfalz. Damit sollen die Öffnungen des Zweibrücken Fashion Outlets (ZFO) an zwölf Feriensonntagen beendet werden. Diese gingen nach Angaben des Verbands seit vielen Jahren zulasten zahlreicher Mode-, Schuh- und Lederwareneinzelhändler im Einzugsgebiet des Centers.
Nach mehreren Urteilen und Beschlüssen verschiedener Gerichte steht aus Sicht des BTE fest, dass die Verordnung verfassungswidrig und damit nichtig ist. „Es ist absurd, dass die bereits seit 2014 unzulässige und unlautere Praktik der Öffnungen an Feriensonntagen im ZFO dennoch bis heute fortgeführt wird. Im Laufe der letzten Jahre hat sich bei uns und vielen betroffenen Mode-, Schuh- und Lederwarenunternehmen der Eindruck verfestigt, dass erst langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren das Handeln von Politik und Verwaltung erzwingen müssen. Das hinterlässt leider ebenso Zweifel an der Verlässlichkeit unserer Rechtsstaatlichkeit wie auch letztendlich an der Wahrung von Grundrechten“, sagt BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels.
Da das ZFO bislang alle Feriensonntage geöffnet und öffentlich angekündigt habe, daran festhalten zu wollen, sieht der Verband akuten politischen Handlungsbedarf. „Vor diesem Hintergrund erwarten wir jetzt keine weitere Verschleppung beim Prozess zur Abschaffung der Verordnung. Die erforderlichen Verfahren und Abstimmungen müssen beschleunigt und mit höchster Priorität vorangetrieben werden. Nach unserem Verständnis bedarf es bei der Abschaffung einer verfassungswidrigen Verordnung auch eigentlich keinerlei weiterer Diskussionen“, so Pangels.