Die Getrenntsammelpflicht für Alttextilien und -bekleidung ist eine erste Maßnahme der so genannten EU-Textilstrategie, die auch ein verbindliches und harmonisiertes System zur „erweiterten Herstellerverantwortung“ (European Product Responsibility EPR) vorsieht. Die EPR für Textilien, Bekleidung und Schuhe zielt darauf ab, die Verantwortung der Hersteller, Importeure oder Händler auf den gesamten Lebenszyklus der Produkte zu erweitern, einschließlich der Entsorgung und des Recyclings. Für Sammlung und Verwertung wird von jedem Inverkehrbringer eine Gebühr erhoben.
Da demnächst wichtige Entscheidungen zur konkreten EPR-Umsetzung anstehen, hat die gemeinsame Arbeitsgemeinschaft Textil Schuhe Lederwaren (AG TSL) von BTE, Außenhandelsvereinigung des Deutschen Einzelhandels (AVE) und Handelsverband Deutschland (HDE), in dem zahlreiche Großbetriebe mit hohem Eigenmarken-Anteil organisiert sind, ein Konzeptpapier zur Umsetzung in Deutschland erstellt. Eingeflossen sind dabei Erfahrungen beim Aufbau von Systemen zur Umsetzung der Erweiterten Herstellerverantwortung in den Bereichen Verpackung und Elektro- bzw. Batterierücknahme. Ziel ist es laut dem BTE, zu evaluieren, welche Prozesse, Maßnahmen und Ansatzpunkte aus den bereits am Markt bekannten und etablierten Systemen auf den Textil- und Schuhbereich übertragbar wären.
Aufgrund der Komplexität von Textilien und Schuhen sei bereits absehbar, dass es ein EPR-System geben müsse, das die unterschiedlichen Gegebenheiten berücksichtigt. Es müsse ein deutsches Gesetz geschaffen werden, dass alle Facetten und Herausforderungen abbildet und eine nationale Umsetzung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie gewährleistet. Dabei müsse unbedingt eine 1:1 Umsetzung von europäischem ins nationale Gesetz erfolgen.