Ist die behördlich angeordnete Schließung von Einzelhandelsgeschäften ein ausreichender Grund für Mietminderung? (Foto: Unsplash)
In einem aktuellen Urteil hat das Landgericht München entschieden, dass ein Einzelhändler aufgrund der behördlich angeordneten Covid-19-Maßnahmen die Miete um bis zu 80% mindern darf.
In den kommenden Monaten werden sich weitere Instanzen mit der Frage der Mietminderungen nach dem Lockdown befassen. Bis dahin gilt: warten – und das Gespräch suchen.
Ein Urteil des Landgerichts München I sorgt für Aufsehen. Demnach darf ein Händler die Miete aufgrund der behördlich angeordneten Schließung um bis zu 80% mindern. schuhkurier sprach mit Sibylle Schumacher von Pinsent Masons in München über den Fall.
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