So wurden in Blogs, Internetforen und Social Networks Stimmen laut, wonach Amazon ohne Vorwarnung und mit sofortiger Wirkung Kundenkonten sperre, in denen eine zu hohe Retourenquote vermerkt sei. Erst mit der Abschaltung der Konten seien die betroffenen Kunden informiert worden. Im Netz sorgt vor allem dieses rigorose Vorgehen für Diskussionen.
Der Blogger Carsten Knobloch berichtet auf dem Technik- und Internetblog ‘Cachy’s Blog’ beispielsweise, dass Kundenkonten gesperrt würden, weil die “Häufigkeit der Rücksendungen außergewöhnlich hoch” sei und die “haushaltsübliche Anzahl an Retouren” überschritten würde – so die Begründung von Amazon. Aufgrund dessen seien in den betroffenen Kundenkonten “keine weiteren Bestellungen” möglich. Auch der Amazon-Onlinedienst ‘Cloud’ oder der Kindle-Shop seien damit nicht mehr verfügbar.
Medienberichten zufolge betont der Onlinehändler in einer Stellungnahme, dass Amazon.de eine Website für Verbraucher sei, “also Personen, die haushaltsübliche Mengen bestellen.” Der Begriff ’Haushaltsübliche Menge‘ ist in Deutschland allerdings eine nicht genau definierte Größe, die auch in den AGBs von Amazon nicht festgeschrieben ist. Für die Kunden ist damit nicht ersichtlich, wann diese Menge – und damit die potentiellen Rücksendungen – überschritten ist. Die Kontoschließungen würden allerdings laut der Stellungnahme nur “in Ausnahmefällen nach eingehender und umfassender Prüfung” durchgeführt werden, “wenn eindeutig feststeht, dass bei dem betroffenen Konto kein Einkaufs- und Retourenverhalten eines Verbrauchers vorliegt.”
Juristischen Einschätzungen zufolge verstoße Amazon damit zumindest gegen das uneingeschränkte gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen. Bei der von Amazon gewährten freiwilligen Rücknahmefrist von insgesamt 30 Tagen sei ein Gesetzesverstoß allerdings nicht gegeben, da in diesem Falle der Grundsatz der Privatautonomie im Vordergrund stehe, wonach Amazon selbst darüber entscheiden kann, mit wem Kaufverträge abgeschlossen werden.