„Die Entscheidung des EuGH stellt klar, dass die Strafzölle durch die EU zu Unrecht verhängt wurden“, erklärt Manfred Junkert, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der deutschen Schuh- und Lederwarenindustrie, der sich von Beginn an gegen die Maßnahme der EU-Kommission gestellt hat. „Wir erwarten, dass die EU-Kommission die Strafzölle unverzüglich an die belasteten Unternehmen zurückzahlt.“
Die EU-Kommission hatte Strafzölle in Höhe von 16,5 bzw. 10% auf Schuhe aus China und Vietnam verhängt, weil sie dort produzierte Schuhe für unzulässig staatlich subventioniert hielt. Der EuGH hat heute bestätigt, dass die Regelungen zur Verhängung der Zölle insoweit unwirksam sind, als die Kommission nicht eine marktwirtschaftliche Behandlung betroffener Lieferanten untersucht hat.
Mit der Unwirksamkeit der Regelungen erlischt die ursprüngliche Rechtsgrundlage für die Erhebung der Zölle. Dies gibt Importeuren die Möglichkeit, die innerhalb der gesetzlichen Frist begründete Anträge auf Rückerstattung gestellt haben, diese Verfahren weiterzuverfolgen.