Die Anwendungsmöglichkeiten auf Handelsseite liegen insbesondere in den Bereichen Warenerfassung (z.B. Inventur), Bestandsführung und Nachbestellung, Mitarbeiter- und Kundeninformation, Artikelsicherung, Kassiervorgang, Reklamations- und Umtauschbearbeitung sowie vertikale Flächenbewirtschaftung. Dabei sind viele Fragen offen, u.a.:
- Anbringung des RFID-Chips eingebettet im Schuh (wo genau?) oder als Klebe- bzw. Hänge-Etikett?
- Bei Integration des Chips in den Schuh muss dieser sowohl Hitze als auch Druck und ggf. einer chemischen Belastungen beim Produktionsprozess standhalten. Hier sind Praxistests nötig.
- Müssen rechter und linker Schuh und ggf. auch der Karton ’getaggt‘ werden?
- Die Anbringungsform tangiert wiederum Fragen des Diebstahlschutzes (Entfernbarkeit durch Kunden) und ggf. des Datenschutzes (wenn die Daten eines integrierten Chips nach dem Kassieren nicht gelöscht werden).
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Aber auch das Thema Lesequalität (Metall behindert das Auslesen der Chip- Daten, problematisch zum Beispiel im Bereich der Gelenkfeder).
- Die Warenwirtschaftssysteme des Schuheinzelhandels müssen in der Lage sein, Einzel-Identnummern zu verarbeiten und hierarchisch sinnvoll verdichtet auszuwerten. Dies ist heute vielfach (noch) nicht gegeben.
- EDI nutzt derzeit die EAN-Nummer (GTIN) als wesentliches Schlüsselkriterium und EANCOM als Standard-Datenformat. Der EDI-Nachrichtenverkehr muss Richtung EPC (Electronic Product Code) angepasst bzw. erweitert werden.
Der BDSE setzt sich vor diesem Hintergrund für eine branchentaugliche Standardisierung von RFID ein. Proprietäre Lösungen und ’datentechnischer Wildwuchs‘ gilt es von vornherein zu vermeiden. Daher begrüßt der BDSE die jüngste Initiative der Rationalisierungsorganisation GS1 Germany und ANWR ausdrücklich.
Am 17. Mai fand eine erste Sitzung in Köln statt, bei der ein grobes Aufgabenpaket geschnürt wurde. Zahlreiche Unternehmen aus Handel und Industrie sowie Verbände und IT-Dienstleister nahmen teil. Ziel dieser Brancheninitiative wird es sein, die Zahl möglicher Varianten auf ein praktikables Maß zu reduzieren und eine Anwendungsempfehlung für die Schuhbranche zu erarbeiten. Der BDSE hält dabei eine Orientierung an bestehenden, international gültigen RFID-Standards auf Basis des EPC-Codes für zwingend erforderlich. Dabei kann auf den Erfahrungen anderer Branchen, wie etwa der Fashion-Branche, aufgebaut werden, wobei die dort bewährten Standards um Besonderheiten der Schuhbranche zu erweitern sind. So hat sich herausgestellt, dass die vorliegende GS1 RFID-Implementierungsempfehlung für Textil/Bekleidung und Schuhe den speziellen Anforderungen der Schuhbranche keineswegs gerecht wird.
Der BDSE appelliert ferner an die Branche, den elektronischen Datenaustausch zu intensivieren. Denn ohne professionelles EDI wird eine reibungslose und efziente RFID-Anwendung kaum gelingen.