„Das Ziel der Steuergerechtigkeit auch im Wettbewerb mit ausländischen Onlinehändlern ist richtig und wichtig. Auch die E-Commerce-Branche fordert dies seit langem selbst. Die Kontrolle und Durchsetzung der schon bestehenden Regelungen ist aber eine hoheitliche Aufgabe, der nicht ausreichend nachgekommen wird. Den Marktplatzbetreibern wird jetzt die Dienstmütze aufgesetzt und zugleich die Haftung für Fehler Dritter auferlegt“, erklärt BEVH-Präsident Gero Furchheim.
„Es bleibt zu hoffen, dass möglichst bald eine zeitgemäße digitale Überprüfung der Marktplatzhändler durch eine Onlineabfrage bei den Finanzämtern erfolgen kann.“ Misslich ist zudem: „Bekämpft werden sollen vor allem Steuerbetrüger aus dem Nicht-EU-Ausland – am Ende entstehen aber vor allem für die redlichen deutschen und europäischen Anbieter mal wieder neue Hürden und Auflagen, weil diese von der Regelung nicht ausgenommen wurden. Positiv zu bewerten ist jedoch, dass auf unsere Forderung eingegangen wurde und es wenigstens eine Übergangsfrist bis März bzw. Oktober 2019 geben soll“, so Gero Furchheim weiter.
Dennoch bleiben laut dem BEVH im bisherigen Gesetzesentwurf wichtige Punkte ungeklärt: Es fehle z.B. jede Definition, was der Gesetzgeber als „elektronische Marktplätze“ ansieht.