Am 1. Dezember verhandelt der Bundesgerichtshof darüber, inwiefern Händlerinnen und Händler dazu verpflichtet sind, im Falle eines Lockdowns Miete zu zahlen. Während mit Beginn des Jahres 2021 gesetzlich geregelt wurde, dass Mieterinnen und Mieter ein Recht auf Mietkürzungen haben, wird nun grundsätzlich über die rechtliche Situation im Falle eines Lockdowns entschieden, was rückwirkend die Schließungen im Jahr 2020 betrifft.
Anlass für die Verhandlungen ist ein Rechtsstreit um eine Filiale des Textil-Discounters Kik im Landesgerichtsbezirk Chemnitz und die Frage, ob für den Zeitraum vom 19. März bis 19. April 2020 eine Miete fällig sei, obwohl die Geschäftsfläche aufgrund der durch die sächsische Regierung verordnete Schließung nicht genutzt werden konnte. Das Oberlandesgericht Dresden entschied, dass die Hälfte der Miete gezahlt werden müsse, woraufhin beide Parteien Revision einlegten und nun der Bundesgerichtshof entscheiden muss.