Das Fashion Outlet Zweibrücken hat die Sondererlaubnis, 16-mal im Jahr am Sonntag zu öffnen. Begründet wird das mit der Nähe zum Flugplatz Zweibrücken. Da es an diesem seit 2014 keinen Linienverkehr mehr gibt, fechtet der BTE diese Sondergenehmigung an. Sie stelle einen unfairen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem Handel in der Region dar, argumentiert der Verband. BTE-Präsident Steffen Jost, der einige Modehäuser in der Region betreibt, hat dafür gegen einen Store innerhalb des Outlets geklagt. Während das Oberlandesgericht Zweibrücken bislang den Standpunkt vertrat, dass die Genehmigung immer noch gelte, hat nun der Bundesgerichtshof anders entschieden. Dieser hat das OLG-Urteil aufgehoben und es damit dazu gezwungen, den Sachverhalt neu zu prüfen. Jost über das Urteil: „Mit dem Urteil des BGH wird eine jahrelange und massive Ungleichbehandlung de facto ein Ende finden müssen. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz ist nunmehr höchstrichterlich zum Handeln aufgefordert, nachdem sie jahrelang bewusst nichts gegen den offensichtlichen Missstand unternommen hat.“ BTE-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels fügt hinzu, dass dieser Einsatz gegen die Sondergenehmigung einen Einsatz für den Einzelhandel in der Region darstelle: „Sollte es, aus welchen Gründen auch immer, weiterhin zu einer einseitigen Bevorteilung des ZFO gegenüber dem Einzelhandel in den Innenstädten im Einzugsbereich kommen, stehen zahlreiche Händler für entsprechende Klagen bereit. Viele Händler haben durch unser entschlossenes Handel Mut geschöpft, sich gegen offensichtlich rechtswidrige Praktiken zur Wehr zu setzen.“