Allerdings fordert der BTE „gleiches Recht für alle“. Es dürfe keine Bevorteilung von FOC/DOC-Vorhaben auf „Wunsch“ oder Druck von Investoren geben. Dass solcher Druck aufgebaut wird, sei dem BTE sowohl bei Neuvorhaben als auch bei den aktuell zahlreichen Erweiterungsplänen für bestehende FOC/DOC bekannt. Eine „Beugung“ der rechtlichen Vorgaben zugunsten einer Neuansiedlung oder Erweiterung von FOC/DOC sei nicht akzeptabel, wenn man es mit der Förderung der Innenstädte als lebendige Handelszentren wirklich ernst meine – zumal dies derzeit auch mit Blick auf die Folgen der Corona-Pandemie allerorten propagiert werde.
Nach BTE-Einschätzung wird das (lokale) Urteil des Bundesverwaltungsgerichts übergeordnete Wirksamkeit entfalten. Künftig werde es schwieriger werden, dass sich Investoren und Kommunen zur Etablierung eines FOC/DOC (vorab) absprechen, um ein geplantes Vorhaben mit einem einzigen bzw. alleinigen Bertreiber „durchzuboxen“.