Vorgesehen ist ein dreistufiger Öffnungsplan, nach dem zunächst die Zugangskontrollen im Einzelhandel wegfallen sollen. In Innenräumen bleibt es bei der Pflicht zum Tragen medizinischer Masken. Empfohlen werden FFP2-Masken. Private Treffen sollen wieder ohne Teilnehmerobergrenze möglich sein. Nur wenn Ungeimpfte teilnehmen, sollen die bisherigen Beschränkungen noch bis zum 19. März bestehen bleiben. Dann ist weiterhin das Treffen dem eigenen Haushalt sowie zwei Personen eines anderen Haushalts erlaubt.
In der zweiten Stufe soll, soweit es die Auslastung der Krankenhäuser zulässt, ab dem 4. März, die 3G-Regel in Gastronomie und Hotellerie gelten. Dann können alle Personen mit tagesaktuellem negativen Test diese Angebote nutzen. In Clubs bleibt die 2G plus-Regel zunächst bestehen.
Bei überregionalen Großveranstaltungen (u.a. Fußballspiele) können Genesene und Geimpfte als Zuschauer dabei sein. In Innenräumen ist eine Auslastung bis zu 60% der Höchstkapazität bzw. maximal 6.000 Personen erlaubt. Im Freien kann die Auslastung bis zu 75% erreichen (max. 25.000 Personen). Auch hier sollen FFP2-Masken getragen werden.
Ab dem 20. März schließlich ermöglicht die dritte Stufe das Wegfallen aller tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen, wenn die Auslastung der Krankenhäuser dies zulässt.
Über den 20. März hinaus wird es eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr und in Zügen geben, auch das Abstandsgebot bleibt erhalten. Für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen soll ein Gesetz für mögliche weitere Schutzmaßnahmen erarbeitet werden.