Die steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro, die Unternehmen an ihre Beschäftigten zahlen können, ist vorerst gestoppt. Der Bundesrat lehnte den bereits vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf ab. Hauptkritikpunkt der Länder: Sie und die Kommunen hätten den Großteil der Kosten tragen müssen. Der aus dem Amt scheidende baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann kritisierte, der Bund plane regelmäßig nur eine Anschubfinanzierung, während die Kosten am Ende bei Ländern und Kommunen hängenblieben. Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel sagte, durch die Prämie sei mit Steuermindereinnahmen von insgesamt 2,8 Mrd. Euro zu rechnen. Der Bund habe aber mit der Erhöhung der Tabaksteuer nur für sich eine Gegenfinanzierung geschaffen. Auch für die Kommunen müsse es einen Ausgleich geben, so Dressel. Er sprach von 700 Mio. Euro.
Die ursprünglich geplante Prämie sollte Arbeitgebern ermöglichen, ihren Beschäftigten im Jahr 2026 eine steuerfreie Einmalzahlung zu gewähren. Ziel war es, die Auswirkungen gestiegener Kosten – unter anderem durch hohe Spritpreise – abzufedern.
Aus der Wirtschaft hatte es schon im Vorfeld Kritik gegeben. Arbeitgeberverbände und Ökonomen zweifelten an der Wirksamkeit der Maßnahme und warnten vor hohen Kosten sowie möglichen Mitnahmeeffekten.
HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth äußert sich differenziert zum Scheitern der Entlastungsprämie im Bundesrat: „Es ist generell kein gutes Zeichen, wenn die Bundesregierung im Bundesrat mit einem nicht ausreichend abgestimmten Gesetzesentwurf scheitert. Das ist grundsätzlich kein Signal für die politische Verlässlichkeit, die der Einzelhandel in der aktuellen Wirtschaftskrise dringend braucht. In diesem speziellen Fall aber sollten alle Beteiligten die Chance positiv ergreifen und das Gesetz verbessern, um dann alle Hürden damit zu nehmen. Die bisherigen Pläne krankten vor allem daran, dass die Bundesregierung Entlastungen versprochen hatte, die die Unternehmen dann aus der eigenen Tasche ihren Beschäftigten zukommen lassen sollten.“ Das sei unseriös gewesen. Stattdessen erfordere die Krise mehr Zusammenarbeit zwischen Politik und Wirtschaft. Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat müssten in einem neuen Kompromiss dafür sorgen, dass die freiwillige Entlastungsprämie durch die Arbeitgeber nicht länger nur zusätzlich zum geschuldeten Arbeitsentgelt erbracht werden kann und zudem auch mit sonstigen bereits bestehenden Ansprüchen etwa auf Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld verrechnet werden kann. „Aufgrund der ersparten Sozialversicherungsbeiträge käme es dadurch dann zu einer echten und spürbaren Entlastung für Arbeitgeber und auch für Beschäftigte gleichermaßen. Denn beide würden profitieren: Die Arbeitgeber durch niedrigere Arbeitskosten und die Beschäftigten durch eine höhere Nettoauszahlung. Die Kompensation für die fehlenden Einnahmen für Länder und Kommunen darf dabei aber selbstverständlich nicht durch Steuererhöhungen zulasten der Unternehmen erfolgen, ansonsten verkehrt sich die Maßnahme für die Arbeitgeber erneut in eine Mehrbelastung“, argumentiert Genth.