Im öffentlichen Teil der Veranstaltung gab Dr. Andreas Pfalzgraf vom Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt einen Einblick in die Aktivitäten der Bedarfsgegenständeverordnung. Grundsätzlich würden Gegenstände mit Körperkontakt europaweit zunehmend als wichtiger Faktor für die Gesundheit erkannt. In der Vergangenheit sei die Fragestellung eher nur ein “deutsches Thema” gewesen, so Pfalzgraf. Stoffliche Risiken, die in anderen Produktbereichen wie z.B. Lebensmittel oder Spielwaren geregelt sind (Phthalate, Schwermetalle, PAKs), würden immer auch bei Gegenständen mit Körperkontakt hinterfragt.Die Überwachung ist föderal strukturiert, so dass sich unterschiedliche Schwerpunkte ergeben können. Auch wenn eine Norm vorliege, müssten die Bundesländer daher auch nicht unbedingt nach den gleichen Verfahren prüfen, führte Pfalzgraf aus und gab zu, dass dadurch aus Sicht der Industrie die Rechtssicherheit leide.
Im Anschluss berichtete Andreas Tepest von den Ergebnissen der Arbeitsgruppen RSL (Restricted Substances List bzw. Verzeichnis eingeschränkt nutzbarer Substanzen) sowie zu Chrom VI. Dabei ging er u.a. auf die mangelnde Aussagekraft der Prüfmethoden ein. Auch erwähnte er, dass Automobilleder praktisch nie wegen Chrom VI beanstandet werde. Gründe dafür könnten bessere Kontrolle sowie eine standardisierte Arbeitsweise sein.
Dr. Claudia Schulz erläuterte, wie Verbände mit kritischer Berichterstattung in den Medien umgehen sollten. Im Zentrum der Kommunikation des HDS/L stünden zwei Botschaften: Zum einen dürfe man nicht alles über einen Kamm scheren. Zum anderen gelten in Deutschland strengere Qualitätsstandards als in vielen anderen Ländern. Sie appellierte an einen offenen und offensiven Umgang mit kritischen Themen, bei dem die Sorgen der Verbraucher ernst genommen werden sollten. Zudem sprach sie sich für die Kooperation mit anderen Verbänden und die Herausstellung positiver Beispiele aus.