Die European Footwear Confederation (CEC) hat zwischen Februar und Mai 2026 Schuhe untersucht, die über Shein, Temu und Aliexpress verkauft wurden. Die Testkäufe fanden in Deutschland, Frankreich, Italien, Portugal, Spanien, Tschechien und Großbritannien statt. Insgesamt wurden 76 Paar Schuhe von national akkreditierten Laboren auf ihre chemische Konformität geprüft.
27 Paar und damit 36 % der untersuchten Schuhe erfüllten mindestens eine Anforderung der geltenden REACH-Beschränkungen nicht. Die Tests umfassten unter anderem Phthalate, Formaldehyd, Schwermetalle, Chrom VI, Nickel, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe und kurzkettige chlorierte Paraffine. Phthalate waren laut CEC die häufigste Ursache für chemische Beanstandungen.
Besonders deutlich fielen die Ergebnisse bei Schutz- und Sicherheitsschuhen aus. Acht von zehn getesteten Modellen und damit 80 % verfehlten die geltenden EN-ISO-Anforderungen. Festgestellt wurden unter anderem Mängel bei Rutsch- und Durchtritthemmung, Stoß- und Druckfestigkeit sowie bei der Verbindung zwischen Obermaterial und Laufsohle. Mehrere als Sicherheitsschuhe beworbene Produkte trugen zudem keine vorgeschriebene CE-Kennzeichnung oder verfügten nicht über die erwarteten Konformitätsnachweise. Teilweise seien auch potenziell irreführende Sicherheitsangaben verwendet worden.
Die CEC sieht in den Ergebnissen Hinweise auf ein grundsätzliches Problem bei grenzüberschreitenden E-Commerce-Angeboten. Produkte, die europäischen Verbrauchern angeboten werden, müssten unabhängig von ihrem Vertriebs- und Importweg dieselben Sicherheits- und Regulierungsvorgaben erfüllen.
Der Branchenverband fordert die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten deshalb zu einer wirksameren Marktüberwachung und klaren Verantwortlichkeiten entlang der E-Commerce-Lieferkette auf. Dies müsse auch für Plattformen gelten, die den Verkauf nicht konformer Produkte ermöglichen. Die Untersuchung fällt in eine Phase regulatorischer Veränderungen: Neben neuen Regelungen im EU-Zollkodex wird derzeit eine Bearbeitungsgebühr von zwei Euro für E-Commerce-Importe mit einem Warenwert unter 150 Euro diskutiert. Zudem wird eine Überarbeitung der Marktüberwachungsverordnung im Rahmen des European Product Act erwartet.