Die Maßnahmen im Einzelnen (Auszug):
* Der Lockdown wird bis zum 15. Februar verlängert.
Ab dem 21. Januar sollen zudem weitere Verschärfungen gelten:
* Private Kontakte sollen auf den eigenen Hausstand und maximal eine wietere nicht im Haushalt lebende Person begrenzt sein. Die Zahl der Haushalte soll dabei so klein wie möglich gehalten werden.
* In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften sollen medizinische Masken (FFP2) getragen werden. In allen Situationen, in denen ein engerer oder längerer Kntakt zu anderen Personen, insbesondere in geschlossenen Räumen, unvermeidbar ist, sollen ebenfalls medizinische Masken getragen werden.
* Der öffentliche Personenverkehr soll so reduziert werden, dass das Fahrgastaufkommen maximal ein Drittel der regulären Fahrgastzahlen erreicht. Auch hier sollen medizinische Masken getragen werden.
* Arbeitgeber sollen die Arbeit im Home Office, wo immer realisierbar, ermöglichen. Wo ausreichende Abstände nicht eingehalten werden können oder ausreichende Lüftung nicht möglich ist, soll das Tragen medizinischer Masken verpflichtend sein.
* In Ländern und Landkreisen, die aufgrund ihrer hohen 7-Tages-Inzidenz bis zum 15. Februar absehbar die Inzidenz von 50 nicht unterschreiten können, sollen – auch unterhalb einer Inzidenz von 200 – weitere lokale oder regionale Maßnahmen ergriffen werden, darunter die Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km.
* Die Überbrückungshilfe II soll nochmals verbessert werden. Für den besonders betroffenen Einzelhandel werden die handelsrechtlichen Abschreibungen auf nicht verkäufliche Saisonware bei den Fixkosten berücksichtigt. Abschlagszahlungen sollen deutlich angehoben und direkt vorgenommen werden.
Auf die nächsten Wochen komme es entscheidend an. „Wir müssen die Infektionszahlen jetzt wieder dauerhaft unter eine 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner senken, damit wir ähnlich wie im Sommer des letzten Jahres auf niedrigem Infektionsniveau unsere Freiheiten wieder zurückgewinnen können“, heißt es in der Beschlussvorlage.