Während das LkSG die Einhaltung von Sozialstandards stärker betont, werden im CSDDD die ökologischen Aspekte hervorgehoben. So müssen die Unternehmen einen Plan ein- und umsetzen, um den Übergang zu Nachhaltigkeit und Klimafreundlichkeit zu bewältigen. Außerdem sind Unternehmen durch das CSDDD nicht nur für den eigenen Geschäftsbereich verantwortlich, sondern auch für Tochter-, Mutter- und Schwesterunternehmen sowie direkte und indirekte Geschäftspartner und Lieferanten, während das LkSG erst einmal nur direkte Zulieferer berücksichtigt. Für Verstöße bei indirekten Zulieferern kann ein Unternehmen laut LkSG nur verantwortlich gemacht werden, wenn ihm Beschwerden über Missstände bekannt sind. Auch bei den Sanktionen gibt es Unterschiede zwischen dem deutschen und dem kommenden europäischen Gesetz. Das LkSG sieht Bußgelder von bis zu 2% des Unternehmensumsatzes und einen Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen vor. „Das CSDDD geht ein ganzes Stück weiter“, erklärt Hopp. Die drohenden Strafen sind mit 5% des weltweiten Umsatzes deutlich höher. Außerdem wird die Möglichkeit des zivilrechtlichen Klagewegs eröffnet, so Hopp weiter: „Es kann durchaus vorkommen, dass Beschwerden aus Drittstaaten kommen, die dann in unserem Rechtsraum einklagbar werden.“ Das CSDDD ist also weitreichender als die bisherige deutsche Gesetzgebung, fasst Hopp zusammen, der die Anforderungen jedoch auch in Perspektive setzt: „Alle, die in irgendeiner Weise unter die Gesetzgebung fallen, sind bereits im Kontext verschiedener Initiativen mit Sorgfaltspflichten gut aufgestellt. Es gibt viel zu tun, aber der Grundgedanke ist seit mindestens zehn Jahren in Arbeit. Ich glaube nicht, dass es jemanden eiskalt erwischt.“ Viele seien gut vorbereitet, es ist auch noch Zeit zur Umsetzung, aber eben auch keine Zeit zu verlieren. Was die Unternehmen in der Schuh- und Lederwarenbranche zurzeit besonders umtreibe, sei die Vielzahl, die noch zusätzlich zum CSDDD an Regulierungen auf sie zu kämen, wie der Produktpass, die Ecodesign-Verordnung und die Entwaldungsverordnung, so der Eindruck des Experten.