Wie es jetzt weitergeht
Das Urteil des Bundesgerichtshofes beendet den Prozess zwischen Shoe.com und Birkenstock. Es gibt jedoch noch weitere laufende Urheberrechtsverfahren beim OLG Hamburg gegen Manufactum und beim LG Köln gegen Penta. Auch andere Rechtsgebiete wie Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Designrecht werden weiter genutzt. Diese werden durch das Urteil nicht berührt. Konstantin Wegner, Rechtsanwalt von SKW Schwarz, argumentiert, warum Birkenstock sich künftig trotz des Urteils noch Chancen ausrechnet: „Der BGH wird uns, sobald die Begründung vorliegt, Hausaufgaben aufgeben, welche Kriterien für urheberrechtlichen Schutz erfüllt und vorgetragen werden müssen. Das werden wir für die kommenden Verfahren analysieren und in den nächsten Verfahren umsetzen.“ Birkenstock argumentiert, dass auch Objekte des Alltags urheberrechtlich geschützt werden können. In Deutschland gab es ein solches Urteil zum Beispiel zum Ur-Porsche 356. In Frankreich (Ballerinas) und Italien (Moonboots) würden Urteile bestätigen, dass auch Schuhe darunterfallen können.
Birkenstock will daher weiter auf europäischer Ebene zum Schutz der Modelle vorgehen und kommt zum Schluss: „Die Maßstäbe sind in den einzelnen europäischen Ländern unterschiedlich. Wir glauben, dass ein klärendes Wort des Europäischen Gerichtshofs sinnvoll wäre. Wenn es eine zu zersplitterte Rechtsprechung gibt, spricht einiges dafür“, sagt Wegner. Der EuGH kann nicht von Unternehmen, sondern nur von anderen Gerichten angerufen werden. Es gibt in der EU laufende Verfahren in den Niederlanden, in Dänemark und in Frankreich. Außerhalb der EU unter anderem in der Schweiz.