Volker Böhm von der bundesweit tätigen Kanzlei Schultze & Braun wurde vom Amtsgericht Fürth zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der Geschäftsbetrieb der Defacto GmbH läuft auch nach dem Insolvenzantrag in vollem Umfang weiter. Die Löhne und Gehälter der rund 150 Mitarbeitenden sind über das Insolvenzgeld bis Ende September gesichert. Ziel im Insolvenzverfahren ist die nachhaltige Neuaufstellung des Unternehmens und der Erhalt möglichst vieler Arbeitsplätze. Dies wäre durch den Einstieg eines Investors in das bestehende Unternehmen möglich. „Wir starten umgehend mit der Ansprache potenzieller Investoren. Erste Gespräche hatte Defacto bereits vor dem Insolvenzantrag geführt, daran knüpfen wir umgehend an“, sagt Böhm.
Als Grund für die Insolvenz hat Defacto unvorhersehbare und kurzfristige Umsatzrückgänge durch die Verschiebung und Absage von eingeplanten Kundenaufträgen angegeben. Die dadurch entstandene Liquiditätslücke habe Defacto aus eigener Kraft nicht mehr schließen können.
Die Defacto GmbH ist ein Technologie- und Beratungsdienstleister für die digitale Transformation im Kunden-, Daten- und Prozess-Management. Zu ihren Kunden gehören laut Website Dodenhof, Intersport und Adler. 2017 wurden Esprit und Defacto mit dem Eddi-Award ausgezeichnet, einem Preis für erfolgreiches Dialogmarketing.