„Das ist ein weiterer Punktsieg für den Online-Handel, denn nach den Entscheidungen des Kammergerichts Berlin sowie des Oberlandesgerichts Schleswig und des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist das Landgericht Frankfurt nun das vierte Gericht, das gegen Hersteller-Beschränkungen urteilt. Das lässt uns zwar optimistisch in die Zukunft schauen, doch der Kampf geht weiter“, sagt Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverbands Onlinehandel (BVOH).
Auch das Bundeskartellamt in Bonn hatte in jüngster Zeit in seinen Ermittlungen gegen Adidas und Asics pro Online-Handel votiert. Zudem gehen nach Überzeugung des BVOH die Wettbewerbsbehörden in Österreich und der Schweiz in dieselbe Richtung.
Viele Hersteller berufen sich nach Einschätzung des BVOH bei ihren selektiven Vertriebsbeschränkungen auf die so genannte Logo-Klausel der Europäischen Kommission. Demnach kann ein Hersteller verlangen, dass, wenn sich die Website des Händlers auf der Plattform eines Dritten befindet, Kunden die Website des Händlers nicht über eine Website aufrufen, die den Namen oder das Logo dieser Plattform tragen. Nach dem Wortlaut der Logo-Klausel scheint es Herstellern damit gestattet, den Vertrieb über Drittplattformen generell zu untersagen, denn diese tragen regelmäßig ihr eigenes Logo. Laut den Richtern des Frankfurter Landgerichts würde dies jedoch dazu führen, dass Hersteller einen auch nach den tatsächlichen Umsätzen ganz wesentlichen Teil des Internetvertriebs ohne jegliche qualitative Differenzierung untersagen könnten. Im Urteil heißt es deshalb: „(…) Die Leitlinien stammen aus dem Jahr 2010. (…) Sie binden lediglich die Kommission, nicht jedoch die Kammer.“
„Auf Grundlage dieses Urteils können wir mit unseren Mitgliedern weitere Schritte gegen Beschränkungen des Online-Handels und insbesondere von existenzbedrohenden Plattform-Verboten diskutieren und weiter Schritte gegen Hersteller planen”, erklärt Oliver Prothmann.
2012 lag der Umsatz aller online gehandelten Produkte und Dienstleistungen in Europa nach Angaben des BVOH bei 311,6 Mrd. Euro. Schätzungen zufolge entstanden durch den Online-Handel in Europa bis zu zwei Millionen Arbeitsplätze. Der Verband wendet sich gegen Verkaufsverbote von Herstellern hinsichtlich Internet-Plattformen bzw. Online-Marktplätzen. Er versteht sich seit 2006 als Interessenvertreter der Unternehmerinnen und Unternehmer sowie der Verbraucherinnen und Verbraucher im Online-Handel.