Laut dem Entwurf der Bundesregierung darf bei einer Inzidenz von 100 bis 200 (sobald diese drei Tage in Folge erreicht wird) nur noch der Einzelhandel des erweiterten täglichen Bedarfs für einen Kunden pro 20 qm (bis 800 qm) bzw. pro 40 qm geöffnet bleiben. Der übrige Einzelhandel muss schließen, ebenso wie die Außengastronomie. Zudem gilt eine Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr. Ein Haushalt darf sich nur noch mit einer weiteren Person treffen, Kultureinrichtungen bleiben geschlossen, Individualsport ist nur allein, zu zweit bzw. mit Mitgliedern des eigenen Haushalts erlaubt. Körpernahe Dienstleistungen sind nur noch mit tagesaktuellem negativem Corona-Test möglich. Ab einer Inzidenz von 200 müssen die Schulen und Kitas schließen. Diese dürfen bis zu diesem Zeitpunkt Präsenzunterricht, einhergehend mit regelmäßigen Tests, durchführen.
Die Bundeskanzlerin warb in einem Statement am 13. April für das bundesweite Vorhaben: Dies sehe zwar „harte Einschnitte“ vor; die Maßnahmen dienten jedoch dem einzigen Ziel, das Land aus der aktuellen Phase der Pandemie herauszuführen.
Bei einer Inzidenz unter 100 bleiben die Maßnahmen im Rahmen der zwischen Bund und Ländern beschlossenen Regeln Ländersache und können regional den Infektionszahlen entsprechend umgesetzt werden.
In einem beschleunigten Verfahren soll das Gesetz den Bundestag vorgelegt werden und anschließend den Bundesrat passieren. Der Bundesrat kann das Gesetz allerdings nicht mehr verhindern.