Plattformen und Verkäufer, die Waren aus Drittstaaten im Fernabsatz direkt an EU-Verbraucher verkaufen, gelten in Zukunft zollrechtlich als Einführer. Damit sind sie anstelle der Endkunden für Zollformalitäten, notwendige Angaben und die Entrichtung von Abgaben verantwortlich.
Die Neuregelung ist Teil der umfassenden Reform des EU-Zollkodex. Rat und Europäisches Parlament hatten sich Ende März auf den neuen Rechtsrahmen verständigt. Der Rat gab der Reform Anfang September seine endgültige Zustimmung. Die Vorschriften sehen auch Sanktionen für Unternehmen vor, die ihren zollrechtlichen Pflichten nicht nachkommen. In besonders schweren Fällen können Geldbußen von bis zu 6 % des jährlichen Einfuhrwerts der Waren aus dem Vorjahr verhängt werden.
Dirk Gotink, Berichterstatter des Europäischen Parlaments für die Reform, bezeichnete sie als „die größte Reform des europäischen Zollwesens seit 1968“. Sie solle den Handel unterstützen und die Durchsetzung der EU-Vorschriften stärken.
Zusätzlich soll spätestens zum 1. November 2026 eine EU-weite Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen eingeführt werden. Ihre Höhe muss die EU-Kommission noch festlegen. Die Gebühr soll die steigenden Kosten für Zollkontrollen und die Überwachung der stark gewachsenen Zahl an E-Commerce-Paketen mitfinanzieren.
Bereits seit dem 1. Juli 2026 gilt zudem eine Übergangsregelung für Sendungen mit einem Warenwert von weniger als 150 Euro: Für entsprechende Einfuhren wird ein pauschaler Zoll von drei Euro je Warenkategorie erhoben. Diese Regelung gilt bis zum Start des neuen EU-Zolldatenhubs im Juli 2028 und ist von der geplanten Bearbeitungsgebühr zu unterscheiden.
EU-Handelskommissar Maroš Šefčovič erklärte zum Start der neuen E-Commerce-Zollregelung: „Offener Markt, gleiche Regeln. Der EU-E-Commerce-Markt bleibt offen – doch dies darf nicht auf Kosten der europäischen Verbraucher und Unternehmen gehen.“
Mit der Reform will die EU nach eigenen Angaben unter anderem Wettbewerbsbedingungen zwischen europäischen Händlern und Direktimporten aus Drittstaaten angleichen sowie Kontrollen nicht konformer oder unsicherer Waren verbessern.