Der E-Commerce-Verband BEVH äußert sich zu der Kritik der Bundesregierung an der Verpackungsverordnung PPWR. Das Bundesumweltministerium setzt sich vor allem für eine gezielte Entlastung kleiner Unternehmen ein, die befürchten, wegen der neuen Verordnung keine Waren mehr ins EU-Ausland versenden zu können. Das liege vor allem an der Bevollmächtigtenpflicht. Händler und Händlerinnen müssen einen Bevollmächigten in jedem EU-Land benennen, in das sie Pakete senden. Für die Benennung eines solchen Bevollmächtigten fallen jeweils Gebühren an.
Für Eva Behling, Leiterin Recht und Compliance beim BEVH, greifen die Forderungen der Bundesregierung noch zu kurz. Der Verband fordert eine vollständige Abschaffung der Bevollmächtigtenpflicht. „Die Herstellerpflichten sollten so weit vereinheitlicht und vereinfacht werden, dass Bevollmächtigte nicht mehr gebraucht werden. Stattdessen schlagen wir die Vernetzung nationaler Behörden in der EU vor. Eine belgische Behörde sollte in der Lage sein, bei Verstößen deutscher Händler eine Rechtsdurchsetzung direkt in Deutschland verlangen zu können“, fordert Behling. „Begrüßenswert ist hingegen, dass die Bundesregierung unsere Forderung nach einem One-Stop-Shop für eine vereinheitlichte, europaweite Registrierung aufgreift. Viele Händler sind aktuell von ihren europäischen Märkten abgeschnitten. Es ist daher wichtig, dass sich nun auch der Ministerrat schnellstmöglich einigt und Verantwortlichkeiten für den Aufbau zugewiesen werden. Noch scheitert eine zentrale Registrierungsstelle daran, dass die Informationen, die jedes Land verlangt, sehr unterschiedlich sind. Ein One-Stop-Shop setzt daher voraus, dass die nationalen Behörden jeweils auch einheitliche Datenabfragen erfordern. Die dafür nötige Durchführungsverordnung ist seit Februar fällig und erst jetzt im Gesetzgebungsprozess.“