Am 9. März haben Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Bundesjustizminister Marco Buschmann einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Corona-Beschränkungen vorgestellt. Demnach sollen zum 20. März die meisten Regelungen entfallen. Demnach müssten auch im Einzelhandel keine Masken mehr getragen werden, die Maskenpflicht soll künftig nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Krankenhäusern und Pflegeheimen getragen werden. Konkrete Angaben zur Maskenpflicht in Innenräumen machten die beiden Minister allerdings nicht. Vielmehr sei die konkrete Ausgestaltung der Regeln Ländersache.
Neu eingeführt werden soll eine Hotspot-Regelung, in denen verschärfte Schutzmaßnahmen gelten sollen. Wann eine Stadt oder eine Region allerdings als Hotspot eingestuft wird, auch dazu fehlten in dem Gesetzentwurf konkrete Angaben. Im Rahmen einer Bund-Länder-Runde am 13. März sollen weitere Details geklärt werden.